Gesetze / Zweiter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen

OrdenErl 2

Art 3

Die Stiftungsbestimmungen und die Verleihungsbedingungen sowie die Abbildungen und die Beschreibungen der nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichen werden vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Art 2 Art 4